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Wie oft muss die Gasanlage im Wohnmobil geprüft werden?

Gasanlage Wohnmobil prüfen: Das gesetzliche Intervall beträgt 2 Jahre nach DVGW G607. Wann die Frist beginnt und was bei Überschreitung gilt.

22. Februar 2026·Mobilgas

Zwei Jahre. Das ist das Prüfintervall für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen nach DVGW-Arbeitsblatt G607. Viele Fahrzeugbesitzer wissen das, sind sich aber unsicher, wann die Frist genau beginnt und was passiert, wenn sie abläuft.

Was schreibt die G607 vor?

Das DVGW-Arbeitsblatt G607 in Verbindung mit TRF 2012, Beiblatt 1 legt fest, dass Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen alle 24 Monate von einem DVGW-Sachkundigen geprüft werden müssen. Die Prüfpflicht gilt für:

  • Wohnmobile mit werkseitig eingebauter Gasanlage
  • Wohnwagen und Caravans mit LPG-Versorgung
  • Selbstausgebaute Fahrzeuge mit fester Gasinstallation
  • Festinstallierte Flüssiggasanlagen in Jagdhütten und Leichtgebäuden

Nicht von der Prüfpflicht erfasst werden Campingkocher, die über lose aufgestellte Gasflaschen ohne feste Leitungsanschlüsse betrieben werden.

Wann beginnt das Prüfintervall?

Das Datum der letzten Prüfung steht auf Ihrem G607-Prüfzertifikat zusammen mit dem Datum der nächsten Fälligkeit. Dieses nächste Datum ist verbindlich. Die Frist beginnt am Tag der Prüfung und endet exakt 24 Monate später.

Bei Neufahrzeugen beginnt die Frist ab dem Datum der Erstinbetriebnahme durch einen DVGW-Sachkundigen. Die Werksabnahme durch den Hersteller ersetzt diese Prüfung nicht, wenn keine entsprechende Bescheinigung nach G607 ausgestellt wurde.

Was passiert, wenn das Zertifikat abgelaufen ist?

Ein abgelaufenes Prüfzertifikat hat mehrere praktische Konsequenzen:

  • Viele Campingplätze verlangen vor dem Einfahren oder der Stellplatzvergabe einen aktuellen Nachweis
  • Kfz-Versicherungen können bei einem Schadensfall, der auf die Gasanlage zurückzuführen ist, die Leistung verweigern, wenn kein gültiges Zertifikat vorlag
  • Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen drohen bei Kontrollen Beanstandungen durch Behörden

Die Gasanlage selbst darf weiter betrieben werden, solange keine bekannten Mängel vorliegen. Die Pflicht zur Prüfung besteht aber unabhängig davon, ob das Fahrzeug gerade genutzt wird oder in der Winterlagerung steht.

Sonderfall: Reparatur oder Umbau

Wird die Gasanlage repariert oder umgebaut, beginnt die Prüfpflicht neu. Jede Instandsetzung, die gastragende Bauteile betrifft, erfordert eine erneute Prüfung durch einen DVGW-Sachkundigen, unabhängig davon, ob das reguläre Intervall noch läuft. Das gleiche gilt für den Einbau neuer Geräte.

Wann am besten buchen?

Idealerweise buchen Sie die Prüfung kurz vor Ablauf des Zertifikats, aber noch vor dem nächsten Ausflug. Für Fahrzeuge, die saisonal genutzt werden, empfiehlt sich die Prüfung zum Saisonstart im Frühjahr. So startet die neue Saison mit frischem Zertifikat und das nächste Fälligkeitsdatum fällt wieder in die Vorsaison.

Die aktuelle Terminverfügbarkeit und den Ablauf der mobilen Prüfung vor Ort finden Sie direkt im Buchungsformular.

Fazit

Das Prüfintervall für Gasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit dem Prüfdatum auf dem Zertifikat. Abgelaufene Zertifikate können zu Einschränkungen auf Campingplätzen und Problemen mit der Versicherung führen. Am einfachsten: Das Fälligkeitsdatum direkt nach der Prüfung in den Kalender eintragen.

Termin buchen: mobilgas.de/termin-buchen, Fixpreis 59 Euro, Anfahrtskosten werden automatisch berechnet.

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